Checkliste

Export nach Katar: Was müssen Sie beachten?

Checkliste für den Warenexport nach Katar

Trotz seiner bescheidenen Grösse konnte Katar seinen Bekanntheitsgrad im internationalen Umfeld in den letzten Jahren sehr stark ausbauen. Das BIP pro Kopf von Katar rangiert weltweit unter den Top Ten.
Doch was müssen Sie beim Export nach Katar beachten?

Katar Skyline

Benötigte Exportdokumente

  1. Handelsrechnung (in englischer Sprache)

    Neben den Handelsüblichen Angaben, muss die Rechnung folgendes enthalten:
    -Name und Anschrift des Herstellers
    -HS-Code und Ursprungsland
    -Transportinformationen wie Transportmittel und Abgangshafen
    -Anzahl und Art der Packstücke
    -Genaue Warenbezeichnung inklusive Angabe des Netto- und Bruttogewichts
    -Rechtmässige Unterschrift des Exporteurs (vorzugsweise in blauer Tinte)

    In der Praxis wird zudem vom Importeur oft eine Deklaration des Herstellers verlangt.

    "We hereby certify that the value and the origin of the goods listed in this invoice are authentic. We further certify that the mentioned merchandise has been manufactured in ... by ... and that no foreign parts have been used in the production process."

    Die Handelsrechnung ist durch die zuständige Handelskammer sowie der Arab-Swiss Chamber of Commerce and Industry (CASCI) zu beglaubigen und durch die Permanente Mission von Katar in Genf zu legalisieren.
     
  2. Packliste
    Der Sendung ist eine Packliste beizulegen, welche eine Übersicht über die Einzelheiten und Inhalte der Packstücke inklusive deren Masse und Anzahl enthält.
     
  3. Ursprungserklärung
    Für präferenzielle Ursprungsware gemäss den Vereinbarungen des Freihandelsabkommen EFTA-GCC (Kooperation der arabischen Golfstaaten) ist eine Warenverkehrsbescheinigung EUR 1 zu erstellen. Dies unabhängig vom Warenwert und auch mit dem Status des Ermächtigte Ausführer, da das Freihandelsabkommen keine Rechnungserklärung vorsieht.
     
  4. Ursprungszeugnis
    Unabhängig davon, ob es sich um präferenzbegünstigte Waren handelt oder nicht ist ein Ursprungszeugnis erforderlich.

    Auf der Rückseite des Ursprungszeugnisses ist folgende Erklärung abzugeben:

    "We hereby declare that the mentioned merchandise has been manufactured in ... by ... and that no foreign parts have been used in the production of these products."

    Das Ursprungszeugnis ist durch die zuständige Handelskammer sowie der Arab-Swiss Chamber of Commerce and Industry (CASCI) zu beglaubigen und durch die Permanente Mission von Katar in Genf zu legalisieren.
     
  5. Warenmarkierung
    Produkte, welche in Katar eingeführt werden müssen mit einem Hinweis auf das Ursprungsland versehen werden.

Detaillierter Informationen zu den für Ihre Produkte geltenden Importformalitäten in Katar erhalten Sie auch in unserer kostenlosen Zolldatenbank.

Halal

Nach muslimischer Tradition sind Schweinefleisch und alle Schweinefleischprodukte verboten. Die Einfuhr von Alkohol und alkoholischen Erzeugnissen wird durch hohe Zollabgaben abgeschreckt. Für alle eingeführten Fleischprodukte, einschliesslich Rindfleisch und Geflügel, ist eine vom Ausfuhrland ausgestellte Gesundheitsbescheinigung sowie ein von einem zugelassenen islamischen Zentrum ausgestellte "Halal"-Zertifikat erforderlich.

Sanktionen / Embargos / Exportkontrollen

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels sind keine Sanktionen oder Embargos gegenüber Katar verhängt. Dies kann sich jedoch jederzeit ändern, weshalb wir Ihnen empfehlen vor jedem Export zu klären ob entsprechende Massnahmen verhängt wurden.

Gewisse Produkte und Produktgruppen wie zum Beispiel Dual-Use-Güter benötigen auch für die Lieferung in nicht sanktionierte Länder eine Ausfuhrbewilligung.

Dual-Use-Güter sowie weitere Produktegruppen wie zum Beispiel Chemikalien, Medikamente oder Kosmetika, benötigen eine Einfuhrgenehmigung der katarischen Behörden. Detaillierter Informationen zu benötigten Einfuhrbewilligungen und benötigten Zertifikate erhalten Sie auch in unserer kostenlosen Zolldatenbank.

Für Waren aus Israel besteht in Katar ein generelles Einfuhrverbot.

S-GE Tipps

Incoterms

Für Lieferungen nach Katar können grundsätzliche sämtliche Incoterms-Klausel verwendet werden. Seien Sie sich jedoch bewusst, dass Sie als Verkäufer bei der Klausel DDP (Duty Delivered Paid) die maximale Verantwortlichkeit tragen und für sämtliche Kosten aufkommen müssen.

Zahlungsbedingungen

Eine Zahlung zu erhalten kann schwierig, frustrierend und zeitaufwendig sein. Deshalb empfiehlt es sich vorgängig einen Kompromiss mit dem katarischen Unternehmen zu finden. Ein Akkreditiv zum Beispiel, dies ist zwar mit Gebühren verbunden, aber trotzdem weniger kostspielig als ein allfälliges Gerichtsverfahren.

Sämtliche Angaben in diesem Artikel dienen lediglich als Hinweise und sind weder abschliessend noch rechtsverbindlich.

Kontakt

Für Rückfragen oder weitere Informationen steht Ihnen gerne das ExportHelp-Team von Switzerland Global Enterprise unter exporthelp@s-ge.com oder Tel. 0844 811 812 zur Verfügung.

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