Webinar-Aufzeichnungen

Aufhebung der Industriezölle 2024

Die Aufhebung der Industriezölle tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Dies hat der Bundesrat am 2. Februar 2022 entschieden, nachdem die notwendige Änderung des Zolltarifgesetzes am 1. Oktober 2021 durch das Parlament verabschiedet worden war.

Aufhebung der Industriezölle

Die Aufhebung der Industriezölle betrifft die Waren der Kapitel 25-97 des Zolltarifs, mit Ausnahme einiger Produkte der Kapitel 35 und 38, die als Agrarprodukte klassifiziert sind. Die Einfuhr von Industrieprodukten in die Schweiz ist ab 1. Januar 2024 grundsätzlich zollfrei möglich. Dafür sind keine Ursprungsnachweise im Rahmen der Freihandelsabkommen oder des Allgemeinen Präferenzensystems für Entwicklungsländer oder Spezialverfahren mehr nötig. 

Dennoch werden präferenzielle Ursprungsnachweise im Rahmen der Freihandelsabkommen für bestimmte Anwendungsfälle auch nach dem 1. Januar 2024 weiterhin als Vordokumente benötigt. Dies ist bei Handelswaren oder Vormaterialien der Fall, die in der Schweiz weiterverarbeitet oder unverändert wieder im Rahmen der Freihandelsabkommen exportiert werden sollen. Wenn die Ursprungskumulation exportseitig genutzt werden soll, so ist man weiterhin auf die Ursprungsnachweise des Lieferanten, sog. Vorursprungsnachweise, angewiesen. Nicht nötig sind solche Vorursprungsnachweise für Waren, bei denen feststeht, dass sie in der Schweiz verbleiben sollen oder für Waren, bei denen bei der Wiederausfuhr die Kumulation nicht angewendet werden soll.

Was gilt es dabei zu beachten und welche Vorkehrungen sollten getroffen werden? In diesem Webinar informieren wir Sie gemeinsam mit Vertretern des Staatsekretariats für Wirtschaft (SECO) und dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) über die Aufhebung der Industriezölle.

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