Basisseminar Exportkontrolle - März 2020
Ist Ihnen und Ihrem Zolldeklaranten die Bedeutung von Bewilligungscode 2 „Bewilligungsfrei gemäss Deklarant“ in der Ausfuhranmeldung bewusst?
Exporte sind vom Freihandel geschützt, können aber Bewilligungspflichten und Verboten unterliegen. Sie gelten für Güter oder deren Verwendung und können zeitlich wie örtlich beschränkt sein.
Exportkontrolle betrifft das Unternehmen insgesamt und verlangt von allen Beteiligten ein Mindestmass an Kenntnis, Verständnis und Zusammenarbeit.
Inhalt
- Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Exportkontrollen und Sanktionen
- Gesetzliche Grundlagen für Industrieprodukte (Dual-use) und Kriegsmaterial
- Bewilligungspflichten und besondere Pflichten des Exporteurs
- Zusammenhang zwischen Zolltarifnummer und Exportkontrollnummer
- Nachweis der Güterklassifizierung anhand des Klassifizierungsberichtes
- Elektronischer Bewilligungsantrag und 5-Fingerregel zur Exportkontrolle
- Sanktionsmassnahmen und Geschäftspartnerprüfung
- Exportkontrolldokumente im Geschäftsprozess und Internes Kontrollprogramm
Informationen
Datum | |
Zielpublikum | Exportverantwortliche sowie Verantwortliche in Technik, Verkauf, Einkauf, Produktion und Versand. |
Veranstalter | Swiss School for International Business |
Veranstaltungssprache |
Deutsch |
Teilnahmekosten | Mitglieder CHF 630.- | Nichtmitglieder CHF 750.- inkl. Dokumentation, Mittagessen und Pausenverpflegung |
Referenten |
Dieter Wintergerst, AAA Aussenhandelswerkstatt GmbH |
Kontakt
SSIB Swiss School for International Business AG
Riedtlistrasse 19
8006 Zürich
mail@ssib.ch
+41 43 243 75 30
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Schweiz