Checkliste

Partnerbeitrag: So gelingt die Exportkontrolle von digitalen Angeboten

Der Export von Technologien, Dienstleistungen und digitalen Anwendungen über digitale Kanäle stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen, da diese Exporte oft nicht durch die bestehenden Prozesse der Exportkontrolle abgedeckt sind. Eine Hilfestellung zur Exportkontrolle bietet der Leitfaden «Exportkontrolle von digitalen Angeboten» und eine Checkliste, die in einem Projekt des Schweizerischen Instituts für Entrepreneurship (SIFE) der Fachhochschule Graubünden entwickelt wurden.

Exportkontrolle

Export über digitale Kanäle  

Der Export von Technologien, Dienstleistungen und digitalen Anwendungen über digitale Kanäle  
stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen, da diese Exporte oft nicht durch die bestehenden Prozesse der Exportkontrolle abgedeckt sind. Eine Hilfestellung zur Exportkontrolle bietet der Leitfaden «Exportkontrolle von digitalen Angeboten» und eine Checkliste, die in einem Projekt des Schweizerischen Instituts für Entrepreneurship (SIFE) der Fachhochschule Graubünden entwickelt wurden. 

Im Rahmen der Exportkontrolle müssen Geschäftsfälle zunächst beurteilt werden, um sicherzustellen, dass die Transaktion im Rahmen der Exportkontrollgesetze verläuft. Die nachfolgenden 4 W-Fragen helfen bei der Beurteilung von Geschäftsfällen:

  • Was soll exportiert werden? 
  • Wer ist involviert?
  • Wohin soll exportiert werden?
  • Wofür wird die Anwendungssoftware oder Technologie verwendet? 

Herausforderungen der Exportkontrolle im digitalen Umfeld

Die Studie zeigt sechs wesentliche Herausforderungen der Exportkontrolle im digitalen Umfeld und Massnahmen für einen gesetzeskonformen Umgang damit auf.

  1. Klassifizierungsprozess von Software: Für eine exportkontrollrechtliche Beurteilung von Software empfiehlt es sich, gleich wie bei industriellen Sachgütern, eine Stückliste (Bill of Material) der verwendeten Komponenten und Werkzeuge zu erstellen, und diese Komponenten einzeln zu beurteilen.
  2. Forschung und Entwicklung: Vorsicht ist geboten, wenn global verteilte Teams sich informell in digitaler Form über Ländergrenzen austauschen. Eine Liste mit Handlungsanweisungen, sogenannten «Dos &  Don‘ts» schafft Orientierung in der kollaborativen Zusammenarbeit.
  3. Nutzung von cloudbasierten Diensten: Bei der exportkontrollrechtlichen Bewertung von Datentransfers im Cloud Computing müssen nicht nur die Exportkontrollvorschriften des eigenen Standorts, sondern auch diejenigen des Standorts der Cloud-Server und der Länder, von denen aus auf die Daten zugegriffen wird, berücksichtigt werden.
  4. E-Commerce: Es muss sorgfältig geprüft werden, dass kontrollierte Angebote nicht ins Sortiment des E-Shops gelangen und von Sanktionen betroffene Personen, Unternehmen und Länder nicht beliefert werden.
  5. Datenbasierte Dienstleistungen (Smart Services): Aus Exportkontrollsicht ist es unabdingbar, den Zugriff auf Dienstleistungen zu überwachen, um festzustellen, von welchem Standort aus darauf zugegriffen wird und ob die betreffende Person überhaupt berechtigt ist, diese Dienste zu erwerben und zu nutzen.
  6. Wissensaustausch und -transfer mit Kunden im Zusammenhang mit Training, Schulung und Service: Die Weitergabe von technischem Wissen, sei es persönlich vor Ort beim Kunden, per Telefon oder Videokonferenz, unterliegt den Exportkontrollbestimmungen. Des Weiteren sind Mitarbeitende mit Kundenkontakt auf die korrekte Weitergabe von Informationen und Daten zu schulen.  

Checkliste Exportkontrolle von digitalen Angeboten und weitere Informationen

Laden Sie sich unten die Checkliste zur schrittweisen Überprüfung der Problemfelder bei der Exportkontrolle von digitalen Produkten und Dienstleistungen herunter.

Detaillierte Informationen zum Projekt und den Herausforderungen im Bereich der Trade Compliance und Exportkontrolle im Zusammenhang mit digitalen Exporten sowie den Leitfaden mit der Checkliste können Sie auf der Website des Schweizerischen Instituts für Entrepreneurship abrufen. 

Kontakt:

Oksana Crameri  
Fachhochschule Graubünden  
Schweizerisches Institut für Entrepreneurship
oksana.crameri@fhgr.ch

Downloads

Checkliste Exportkontrolle von digitalen Angeboten

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