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Video: So funktioniert die Ausfuhrzollanmeldung

Schweizer Exporteure benötigen die Ausfuhrzollanmeldung, damit ihre Ware ohne Probleme exportiert werden kann. Die Anmeldung kann entweder über einen Dienstleister (beispielsweise Spediteur) oder kostenlos über den elektronischen Weg erfolgen.

Schweizer Exporteure müssen ihre Exporte beim Zoll anmelden
Schweizer Exporteure müssen ihre Exporte beim Zoll anmelden

Bevor Sie die Zollanmeldung über einen Dienstleister oder elektronisch über e-dec Export oder e-dec Web vornehmen, prüfen Sie, welche Begleitdokumente Sie für den Export benötigen. Dies können beispielsweise Handelsrechnungen, Ursprungsnachweise, Bewilligungen, amtliche Bestätigungen oder auch Analyse-Zertifikate sein.
Sobald die elektronische Anmeldung erfolgt ist, liegt die elektronische Veranlagungsverfügung eVV vor. Diese müssen Sie elektronisch abholen, da sie als Nachweise für den Export Ihrer Ware gilt.

Erklärvideo 

 

Unterstützung durch S-GE

Haben Sie Fragen zur Ausfuhrzollanmeldung, der elektronischen Veranlagungsverfügung eVV oder den Begleitdokumenten? Kontaktieren Sie unser ExportHelp-Team. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie eine Rückmeldung. Sie erreichen unser ExportHelp-Team entweder telefonisch unter 0844 811 812, per E-Mail oder via Chat auf unserer Webseite

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