Aktuell

Freihandelsabkommen EFTA-Philippinen: Rückerstattung zu viel bezahlter Zollabgaben per sofort möglich

Schweizer Exporteure von Produkten, die unter das Freihandelsabkommen fallen, können per sofort eine Rückerstattung der Zollabgaben verlangen, die sie zwischen 1. Juni 2018 und 24. Oktober 2018 sie in den Philippinen leisten mussten.

Frau in Uniform beim Unterzeichnen von Dokumenten

Am 28. April 2016 haben die EFTA-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz ein Freihandelsabkommen (FHA) mit den Philippinen unterzeichnet. Beim Inkrafttreten des Abkommens am 1. Juni 2018 hatten die philippinischen Zollbehörden jedoch noch nicht alle internen Verfahren abgeschlossen, mit der mit der Folge, dass sie die Zollverpflichtungen aus dem Abkommen vorerst nicht anwenden konnten.

Rückerstattungsantrag innerhalb1 Jahr möglich

Seit dem 24. Oktober 2018 werden die Zollverpflichtungen von den Philippinen vollständig umgesetzt. EFTA-Exporteure haben nun die Möglichkeit, bei den philippinischen Zollbehörden eine Rückerstattung jener Zollabgaben zu beantragen, die sie zwischen 1. Juni 2018 und 24. Oktober 2018 zu Unrecht leisten mussten. Die Rechtsgrundlage dafür bildet die Zollverwaltungsanordnung 4-2019.

Rückerstattungen müssen innerhalb eines Jahres ab dem Tag der Entrichtung der Zollabgabe bei der Geschäftsstelle des District Collector, bei dem die Zollabgabe geleistet wurde, beantragt werden. Genehmigte Rückerstattungsansprüche werden durch Steuergutschriften ausgeglichen.

Weitere Informationen zum Rückerstattungsprozess erhalten Sie direkt bei der folgenden Kontaktstelle:

Mr. Emilio L. Jacinto
Tax Credit Committee Secretariat Head
Chief, Revenue Accounting Division
Bureau of Customs
Contact No.: +63 527-1570
Email: Emilio.Jacinto@customs.gov.ph

Fragen zu Zoll, Freihandelsabkommen, Exportpapiere oder Warenursprung?

Kontaktieren Sie unsere Experten von ExportHelp. Qualifizierten Fachpersonen mit langjähriger Exporterfahrung und fundiertem Wissen geben Ihnen Auskunft bei allen administrativen Fragen rund um den Export. Ein erster Bescheid wird innerhalb von 24 Stunden garantiert. Anfragen, die sofort beantwortet werden können oder eine Recherchezeit bis zu einer Stunde benötigen, sind kostenlos.

Ihr persönlicher Kontakt: 0844 811 812 / exporthelp@s-ge.com

 

Teilen

Official program