Die Bescheinigung kann von der zuständigen Behörde des exportierenden Landes ausgestellt werden, muss aber dem im Anhang I der FSSAI Notification beschriebenen Format entsprechen. In einer Erläuterung vom 26. September merkt die FSSAI an, dass die neue Gesundheitsbescheinigung auch in Kombination mit der Hygiene-/Veterinärbescheinigung ausgestellt werden kann.