Exportwissen

Indien: Gesundheitsbescheinigung für den Import von Milch-, Schweinefleisch- und Fischprodukten erforderlich

Neue Einfuhrbestimmung ab 1. Januar 2023

Das indische Ministerium für Gesundheit und Familie und die Behörde für Lebensmittelsicherheit (Ministry of Health and Family Welfare/Food Safety and Standards Authority of India, FSSAI) haben eine neue amtliche Mitteilung publiziert, die Notification F. No. 1829/Health Certificate/FSSAI/Imports (2021). Die neue Vorschrift tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und verlangt dass für Milch und Milchprodukte, Schweinefleisch und Schweinefleischprodukte sowie Fisch und Fischprodukte beim Import in Indien eine entsprechenden Gesundheitsbescheinigung vorliegt. 

India: Health certificate required for milk, pork and fisch imports

Die Bescheinigung kann von der zuständigen Behörde des exportierenden Landes ausgestellt werden, muss aber dem im Anhang I der FSSAI Notification beschriebenen Format entsprechen. In einer Erläuterung vom 26. September merkt die FSSAI an, dass die neue Gesundheitsbescheinigung auch in Kombination mit der Hygiene-/Veterinärbescheinigung ausgestellt werden kann.

 

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