Branchenreport

Bestimmungen für den Export nach China

Wer seine Produkte nach China exportieren will, muss eine Vielzahl von Vorschriften beachten. Um lange Wartezeiten am Zoll zu vermeiden, ist es lohnenswert, sich frühzeitig über die Bestimmungen zu informieren. Die «Zoll Revue» hat diese in einem Informationsbericht ausführlich beschrieben.

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Zoll Revue

Seit dem 1. Juli 2014 ist das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China in Kraft. Einfuhrzölle für gewerbliche Waren mit Ursprung in der Schweiz werden damit teilweise ganz beseitigt. Einige Produkte profitieren bereits seit Inkrafttreten des Abkommens von besseren Konditionen. Bei anderen Kategorien (sensible Waren) sollen die Einfuhrzölle innerhalb von 5 bzw. 10 Jahren abgebaut werden. In Einzelfällen kann es 12 bzw. 15 Jahre dauern.

Zollabfertigung

Wer nach China exportieren will, muss seine Ware beim chinesischen Zoll anmelden. Diese Vorschrift gilt in der Volksrepublik seit dem 1.1.2009. Die Voranmeldefrist beträgt beispielsweise beim Containerseeverkehr 24 Stunden vor dem Verladen. Die Kommunikation dafür erfolgt elektronisch über das China-E-Port-System. Dort sind neben der chinesischen Zollverwaltung auch das Wirtschafts- und Finanzministerium, die Kontrollbehörden und Zollagenten angeschlossen.

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Besondere Bestimmungen

Für den Export nach China brauchen einige Waren eine Einfuhrlizenz. Die Liste mit den betroffenen Produkten publiziert das chinesische Wirtschaftsministerium jeweils zum Jahresanfang. Die Lizenzen müssen formell bei den zuständigen Stellen beantragt werden.
Zahlreiche technische Waren müssen für den Vertrieb in China das CCC-Prüfzeichen tragen. CCC steht für China Compulsory Certification. Ein Produkt erhält die Zertifizierung nach der Produktprüfung durch ein Laboratorium, das von der zuständigen chinesischen Stelle zugelassen ist.
Besondere Bestimmungen gelten auch für Lebensmittel. Unternehmen, welche Lebensmittel für gewerbliche Zwecke nach China liefern, müssen sich bei der chinesischen Behörde für Qualitätskontrolle, Inspektion und Quarantäne anmelden. Dies gilt sowohl für Hersteller wie auch für Händler. Auch der chinesische Importeur muss sich registrieren lassen. Seit dem 1.10.2015 gelten zudem verschärfte Vorschriften für Kindernahrung und Online-Vertrieb. Das Gesetz sieht höhere Strafen für Verstösse vor.

Einfuhrverbote

Verschiedene Waren dürfen nicht nach China exportiert werden. Dazu gehören:

  • Waffen, Munition, Explosivstoffe
  • Falschgeld, gefälschte Wertpapiere
  • Tödlich wirkende Gifte
  • Dokumente/Medien mit einer schädlichen Wirkung für Kultur, Wirtschaft, Moral oder Politik von China
  • Rauschgift
  • Tiere und Pflanzen sowie Waren daraus, die gefährliche Bakterien, Schädlinge und andere Schadstoffe in sich tragen
  • Industrieabfälle

Den ausführlichen Bericht der «Zoll Revue» über die Zoll- und Einfuhrbestimmungen in China sowie wichtige Adressen finden Sie im Downloadbereich.

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