Welche Produkte unterliegen der neuen Kunststoffverordnung in Italien
Die neue Kunststoffsteuer gilt für den Verbrauch von Gegenständen aus Kunststoff zur Umschliessung, zum Schutz, zur Handhabung oder zur Lieferung von Waren oder Lebensmitteln (auch in Form von Bögen, Folien oder Streifen), die für eine einzige Verwendung konzipiert und in Verkehr gebracht werden. D. h. für Produkte, die nicht für die Wiederverwendung oder für mehrere Transfers während ihres Lebenszyklus konzipiert sind. Solche Waren werden als MACSI bezeichnet.
Implikationen für Schweizer Exporteure
Bei MACSI, die der Steuer von Ländern ausserhalb der Europäischen Union unterliegen, ist die Steuer vom Importeur zu entrichten und wird von der zuständigen Zollstelle zum Zeitpunkt der Einfuhr erhoben, auf die gleiche Weise wie Grenzzölle.