Ratgeber

Die Kunststoffverordnung in Italien

Was Schweizer Exporteure beachten müssen

Italien plant, ab Juli 2024 (bisher: Januar 2024) eine neue Kunststoffsteuer in Form einer Festwertsteuer pro Kilo verkaufter Einwegkunststoffprodukte (auf Italienisch MACSI) einzuführen. Die Steuer wird in erster Linie vom Hersteller der MACSI, dem Importeur der MACSI-Produkte und ggf. dem Käufer getragen.

Italien Kunststoffverordnung

Welche Produkte unterliegen der neuen Kunststoffverordnung in Italien

Die neue Kunststoffsteuer gilt für den Verbrauch von Gegenständen aus Kunststoff zur Umschliessung, zum Schutz, zur Handhabung oder zur Lieferung von Waren oder Lebensmitteln (auch in Form von Bögen, Folien oder Streifen), die für eine einzige Verwendung konzipiert und in Verkehr gebracht werden. D. h. für Produkte, die nicht für die Wiederverwendung oder für mehrere Transfers während ihres Lebenszyklus konzipiert sind. Solche Waren werden als MACSI bezeichnet.

Implikationen für Schweizer Exporteure

Bei MACSI, die der Steuer von Ländern ausserhalb der Europäischen Union unterliegen, ist die Steuer vom Importeur zu entrichten und wird von der zuständigen Zollstelle zum Zeitpunkt der Einfuhr erhoben, auf die gleiche Weise wie Grenzzölle.

Individuelle Beratung

Haben Sie weitere Fragen zur neuen Verordnung in Spanien und möchten Sie Ihren individuellen Fall mit unseren Spezialisten besprechen? Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich bitte an unser ExportHelp Team.

Downloads

Kunststoffsteuer Italien – Allgemeine Anwendungsregel (10/2023)

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