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Polen: Wirtschaftliche Massnahmen gegen die Coronakrise

Die polnische Regierung ergreift eine Reihe von Massnahmen um den Einfluss von der Pandemie auf die Wirtschaft zu mildern. Das Paket «Anti-Krisen-Schield» hat zwei Hauptziele – Schutz von Arbeitsplätzen und Sicherung der Liquidität. Swiss Business Hub Central Europe präsentiert ausgewählte Möglichkeiten, die für Ihre polnische Niederlassung von Interesse sein können. 

Insgesamt belaufen sich die Massnahmen auf 212 Mrd. Zloty (ca. 53 Mrd. Franken), was knapp 10 % des polnischen BIPs entspricht.
Insgesamt belaufen sich die Massnahmen auf 212 Mrd. Zloty (ca. 53 Mrd. Franken), was knapp 10 % des polnischen BIPs entspricht.

Die untenstehenden Angaben beziehen sich auf den Stand am: 5 Mai 2020. 
 

Wie kann Lohnsubvention für meine Mitarbeiter beantragt werden?

Unternehmen haben Anspruch auf dreimonatigen Lohnzuschuss für ihre Mitarbeiter im Falle eines wirtschaftlichen Stillstands oder einer reduzierten Arbeitszeit.

Dabei müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Rückgang der Umsätze, definiert als Verkauf von Waren und Dienstleistungen in Bezug auf Menge oder Wert
  • Keine Rückstände bei der Zahlung öffentlich-rechtlicher Verbindlichkeiten bis Ende des 3. Quartals 2019
  • Es besteht keine Prämisse, um Konkurs anzumelden
  • Es wurde eine Vereinbarung über die Einführung Ausfallzeiten oder reduzierter Arbeitszeiten abgeschlossen
  • Die gleichen Kosten der Geschäftstätigkeit werden nicht aus anderen öffentlichen Mitteln gedeckt

Im Falle von Ausfallzeiten ist es möglich, einen Lohnzuschuss in der Höhe von 50% der Mindestvergütung zu erhalten. Bei Arbeitszeitverkürzung ist es möglich, einen Lohnzuschuss bis zur Hälfte der Vergütung zu erhalten, jedoch nicht mehr als 40% der durchschnittlichen monatlichen Vergütung basierend auf den Angaben vom Statistikamt. 

Für KMUs, die einen Umsatzrückgang um mindestens 30% verzeichnet haben, wurde auch die Unterstützung durch einen Arbeitsfond vorgesehen.
Im Falle eines Umsatzrückgangs um 30% kann ein Arbeitgeber maximal 50% des Beitrags des Mindestlohns zuzüglich Sozialversicherungsbeiträge beantragen. Je höher die Rückgänge, desto höhere Zuschüsse.

Beide Zuschüsse werden auf monatlicher Basis gezahlt. Die Unterstützung kann für einen Zeitraum von höchstens drei Monaten gewährt werden. Die Regierung kann diese Frist jedoch durch eine Verordnung verlängern.

Für die Bereitstellung der Finanzierung sind die Arbeitsämter in den Woiwodschaften zuständig. Der Antrag kann in elektronischer Form auf der Website praca.gov.pl eingereicht werden. 

Wie wird der Umsatzrückgang berechnet?

Berücksichtigt werden zwei beliebige aufeinander folgende Monate im Jahr 2020 (z.B. Februar-März) oder aufeinander folgende 60 Kalendertage genommen. Der Umsatz in diesem Zeitraum wird mit zwei analogen Monaten im Jahr 2019 verglichen.

Wie kann ich eine Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen beantragen? 

Der Antrag auf Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen kann gleichzeitig mit dem Antrag auf Lohnzuschüsse eingereicht werden. Unternehmen, die bis zu neun Personen beschäftigen, können die Befreiung von Sozialversicherung in Höhe von 100% für den Zeitraum von März bis Mai beantragen. Unternehmen, die von 10 bis 49 Personen zur Sozialversicherung anmelden, können die Befreiung in Höhe von 50 % beantragen, vorausgesetzt, dass sie die Beschäftigung während diesem Zeitraum nicht reduzieren. Falls die Beiträge für März bereits bezahlt wurden, können die mit einem Antrag für den Monat Juni geltend gemacht werden. 
Anträge können auf der Webseite von Sozialversicherungsanstalt ZUS gestellt werden.

Gibt es zusätzliche regionale Unterstützungsprogramme? 

Neben den Massnahmen auf Landesebene führen gleichzeitig einige Regionen eigene Instrumente ein. Niederschlesien, wo viele Schweizer Firmen ihre Niederlassungen haben, hat am 21. April ein Wirtschaftspaket in Höhe von 1 Mrd. Zloty (250 Mio. Franken) bekannt gegeben. Die Unterstützung richtet sich an die Kleinstunternehmen sowie KMU in der Region und wird sowohl Finanzen als auch Beratung umfassen. Das Programm wird in drei Stufen umgesetzt. Für jede der drei Phasen werden geeignete Instrumente zur Verfügung gestellt, die regelmässig auf der Webseite publiziert werden. 

Wie kann die Liquidität sichergestellt werden?

Kleine und Mittlere Unternehmen mit Umsätzen über 4 Mio. Zloty (1 Mio. Franken) sowie positivem EBITDA und Netto-Gewinn im letzten Jahr, können ein Betriebsmittelkredit von der Agentur für Industrieentwicklung (ARP) beantragen. Elektronischer Antrag soll bald auf der Webseite veröffentlicht werden. 

Des Weiteren werden den Mittel- und Grossunternehmen Kreditgarantien aus dem Liquiditätsgarantiefonds bis Ende 2020 gewährt. Weitere Angaben sowie Liste der Banken sind auf der Webseite von polnischer Entwicklungsbank zu finden. 

Welche anderen Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?

Im Rahmen von "Finanzierungsschield" werden den KMU sowie den Grossunternehmen knapp 100 Mrd. Zloty (ca. 25 Mrd. Franken) zur Verfügung gestellt, von denen über die Hälfte nicht rückzahlbar ist. 
Zu diesem Zeitpunkt bleibt fraglich, ob die Firmen mit ausländischem Kapital von diesen Mitteln profitieren können. Die Vorschriften sehen nämlich vor, das der tatsächliche Förderungsbegünstigte die steuerliche Ansässigkeit in Polen beweisen muss. Das Paket wartet auf die Notifikation seitens Europäischer Kommission. Der Swiss Business Hub Central Europe beobachtet die Entwicklung der aktuellen Lage in dieser Hinsicht. 

Aktualisierung am 5. Mai 2020:

Kleinst- und KMU, die einen Umsatzrückgang um mindestens 25 % verzeichneten, können die Unterstützung mittels Online-Banking beantragen. Die Höhe der Unterstützung wird automatisch berechnet. Sollte der Antragsteller die Geschäftstätigkeit sowie die Beschäftigung mindestens 12 Monate erhalten, kann 75 % der Förderung nach einem Jahr erlassen werden. Firmen mit ausländischem Kapital können von dieser Lösung auch profitieren, vorausgesetzt, dass der sog. tatsächlicher Begünstigter ("real beneficiary") nicht in einem Steuerparadies ansässig ist. 

Die Förderung für Grossunternehmen wird individuell von PFR Polnischem Entwicklungsfond geprüft und umfasst sowohl Fremd- als auch Eigenkapitalfinanzierung. Mehr Informationen befinden sich auf der Webseite von PFR

Gibt es Regelungen im Hinblick auf die Spenden für Kampf gegen Coronavirus? 

Spenden an medizinische Dienste oder Reserve-Agenturen, die vom 1. Januar bis zum 30. September getätigt werden, können von der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen werden. Je schneller die Unterstützung überwiesen wird, desto mehr kann abgezogen werden:

  • Bis zum 30. April 2020 - ein Betrag in Höhe von 200% der Spende 
  • Im Mai 2020 - ein Betrag in Höhe von 150% der Spende 
  • Vom 1. Juni bis 30. September 2020 - ein Betrag in Höhe von 100% der Spende

Was ist zu beachten?

Die Hilfe erfolgt nicht automatisch, sondern es muss zuerst ein Antrag gestellt werden. Kurzarbeit in der Form wie es in der Schweiz existiert, ist in Polen unbekannt. Um die Arbeitszeit zu kürzen, muss eine Vereinigung mit den Mitarbeitern abgeschlossen werden. Die Regierung arbeitet weiterhin an Anpassungen von bestehenden Massnahmen und Einführung von neuen Instrumenten. Zudem lohnt es sich, neben Förderungsmöglichkeiten auf der nationalen Ebene auch eventuelle regionale Programme zu prüfen. Der Swiss Business Hub steht Ihnen für Ihre Fragen in Bezug auf aktuelle Massnahmen immer gerne zur Verfügung.

Wo finde ich mehr Informationen?

Eine aktuelle Übersicht der Massnahmen ist auf der Webseite vom polnischen Entwicklungsministerium zu finden. Zudem veröffentlicht die Polnisch-Schweizerische Wirtschaftskammer eine Zusammenstellung der Informationen von ihren Mitglieder auf English. Die Partner im Expertennetzwerk von Swiss Business Hub Central Europe publizieren regelmässig die Informationen auf Englisch: Gessel, Taac Solutions, Valians
 

Wie können wir Sie unterstützen?

Wenn Sie Fragen zum Hilfspaket in Polen oder anderen Themen rund um den Export ins grösste mittelosteuropäische Land haben: Als Experten für Internationalisierung stehen wir Ihnen in diesen unsicheren Zeiten zur Seite. Kontaktieren Sie gerne unsere Beraterin für Polen, Katalin Dreher-Hajnal.

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