Der Grund für die Verzögerung seien technische Schwierigkeiten, so der Kooperationsrat der arabischen Golfstaaten (GCC) gegenüber der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA). Bis zur Umsetzung des Zollabbaus können es noch bis zu einem Jahr dauern. Sobald der GCC das genaue Umsetzungsdatum kommuniziert, wird diese Information auf www.s-ge.com publiziert.
Vor allem Lebensmittel betroffen
Von der Verzögerung betroffen sind verschiedene vom Freihandelsabkommen abgedeckte Produkte, insbesondere für landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse in Kategorie B des Anhangs III. Gleiches gilt für Produkte der Kategorie B im parallel zum Freihandelsabkommen abgeschlossenen Agrarabkommen zwischen der Schweiz und den GCC-Staaten.
Die EFTA hat eine detaillierte Liste jener Produkte zusammengestellt, die von der Verzögerung des Zollabbaus betroffen sind. Diese steht unten zum Download bereit.
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