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Neue Ursprungsnachweise im Handel mit Entwicklungsländern

Die EU stellt ab 01.01. 2017 auf ein elektronisches System um, mit dem Exporteure aus Entwicklungsländern den Ursprung ihrer Produkte selbstständig nachweisen können. Da hierfür neue Ursprungsnachweise zur Anwendung kommen, müssen die Abkommen zwischen der Schweiz und der EU, sowie Norwegen angepasst werden.
Der Rohbau eines Hochhauses im Bau.
Ab 01.01.2017 gelten neue Urspungsnachweise im Handel mit Entwicklungsländern.

Momentan bestehen Abkommen zwischen der Schweiz, der EU und Norwegen, welche die Anerkennung der Urspungsnachweise im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der Welthandelsorganisation (WTO) regeln. Das Allgemeine Präferenzsystem gewährt Entwicklungsländern Zollvergünstigungen bei der EInfuhr von Waren in Industriestaaten.

Mit dem elektronischen System ab 01.01.2017 kommen neue Urspungsnachweise zur Anwendung, weshalb die Abkommen zwischen der Schweiz, der EU und Norwegen neu angepasst wurden. Diese Anpassungen hat der Bundesrat genehmigt, ebenso wie das Verwaltungsabkommen, welches die Zusammenarbeit der Zollbehörden regelt, die für die Überprüfung der Ursprungsnachweise verantwortlich sind.

Sobald die neuen Ursprungsnachweise bekannt sind, werden wir auf unserer Webseite darüber informieren.

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