Exportwissen

Verkauf nach Europa: die verschiedenen Arten mit der Mehrwertsteuer umzugehen

Wenn Sie von der Schweiz aus an Verbraucher oder Unternehmen in einem EU-Land verkaufen, muss die Einfuhrmehrwertsteuer berücksichtigt werden. Welche Möglichkeiten gibt es, die Mehrwertsteuer im grenzüberschreitenden Warenverkehr zu entrichten?

VAT export

Ganz allgemein kann man sagen, dass im Einfuhrland für Ihre Waren Mehrwertsteuer zu entrichten ist (in der Regel zum Standardsatz), bevor die Produkte zu Ihren Kunden gelangen.

Option: Kunde bezahlt Mehrwertsteuer

Für Kleinunternehmen und Start-ups ist es in diesem Fall am einfachsten, die Kunden die Mehrwertsteuer direkt bezahlen zu lassen. Sie könnten also ein Produkt für 50 Euro an einen Kunden in Deutschland verkaufen. Bei der Lieferung würde der Zusteller dann die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % vom Kunden einziehen, in den meisten Fällen zuzüglich einer kleinen Gebühr, bevor die Waren übergeben werden.

Natürlich ist das für den Empfänger nicht sehr erfreulich, der unter Umständen nicht damit rechnet, eine weitere Zahlung leisten zu müssen. Zudem kann es zu Verzögerungen führen. In den meisten Fällen werden Unternehmen, die ihre Produkte exportieren, vor allem im E-Commerce eher mit einem Delivery Duty Paid (DDP)-System arbeiten.

DDP versus DAP: eine Begriffserklärung

Bei einer Lieferung auf Basis DDP (Delivered Duty Paid/Geliefert verzollt) wird die Mehrwertsteuer schon am Verkaufsort mit in den Preis einbezogen. Im Fall unseres Produkts für 50 Euro, das von der Schweiz nach Deutschland verkauft wird, würde sich der Preis damit auf 59,50 Euro erhöhen. Die Einfuhrmehrwertsteuer wird dabei im Rahmen des Versandprozesses an das Einfuhrland abgeführt. Da die Einfuhrmehrwertsteuer ordnungsgemäss entrichtet wurde, muss der Kunde bei der Lieferung keine zusätzlichen Gebühren bezahlen. Dies macht den Ablauf für ihn wesentlich angenehmer.

Die Zahlung der Mehrwertsteuer an die Behörden des Einfuhrlands kann direkt durch den Händler erfolgen. In den meisten Fällen ist es allerdings einfacher, mit einem Logistikunternehmen zusammenzuarbeiten, das sich um die Abwicklung kümmert und die entsprechenden Beträge monatlich in Rechnung stellt.

Was ist bei der Mehrwertsteuerregistrierung zu beachten?

Eine wichtige Frage ist auch die Mehrwertsteuerregistrierung. Da die Schweiz nicht zur EU gehört, ist eine Schweizer Mehrwertsteuerregistrierung für diese Art von DDP-Service nicht ausreichend. Der Exporteur ist also im entsprechenden EU-Mitgliedsland registrierungspflichtig. Einige Logistikanbieter, die DDP-Services erbringen, informieren ihre Kunden darüber, wenn eine Registrierung erforderlich ist. Erfolgt der Versand beispielsweise über Swiss Post, sollten Sie in Deutschland zur Entrichtung der Mehrwertsteuer registriert sein. Besteht eine Mehrwertsteuerregistrierung für ein EU-Mitgliedsland, ist es in der Regel nicht mehr erforderlich, sich auch in anderen EU-Ländern registrieren zu lassen, selbst wenn Sie auch dort Kunden beliefern.

Warenlager im Ausland: Was gilt?

Unternehmen, die grössere Mengen exportieren, stehen jedoch auch andere Möglichkeiten zur Verfügung. Sie können beispielsweise Bestände in ein benachbartes EU-Mitgliedsland verlagern, die Einfuhrmehrwertsteuer in diesem Moment entrichten und dann mit einem Logistikpartner zusammenarbeiten, der die Lagerhaltung und den Versand für Kunden innerhalb der EU übernimmt. Weitere Informationen zu dieser Art des Exports mit Hilfe von sogenannten Konsignationslagern finden Sie hier auf der Website von S-GE. Wie auch beim DDP-System ist für die Nutzung eines Konsignationslagers eine Mehrwertsteuerregistrierung in der EU notwendig, in diesem Fall in dem Land, in dem die Waren gelagert werden.

Eine weitere Option für den Verkauf bestimmter physischer Waren in grossen Mengen ist der Call-Off-Stock. Dabei können Waren innerhalb der EU in einem Zollverschlusslager untergebracht werden, und die Mehrwertsteuer wird erst abgeführt, wenn die Waren aus dem Lager entnommen und an den Kunden ausgeliefert werden.

Zu guter Letzt ist an diesem Punkt noch erwähnenswert, dass bestimmte Waren mit einem sehr geringen Wert – unter 22 Euro mit Versand als Päckchen – in der EU derzeit noch von der Einfuhrmehrwertsteuer befreit sind. Diese Befreiung endet jedoch zum 1. Januar 2021. Auch wenn sich die Umsetzung dieser neuen Regeln unter Umständen noch verzögern könnte, werden sie doch weitreichende Auswirkungen auf alle Unternehmen haben, die in die EU exportieren wollen. Aus diesem Grund haben wir sie hier detailliert besprochen.

Hauptaspekte

  • Beim Export von Waren in ein EU-Mitgliedsland wird eine Einfuhrmehrwertsteuer zu dem im Einfuhrland geltenden Steuersatz fällig.
  • In den meisten Fällen ist es angeraten, die Mehrwertsteuer beim Verkauf abzuführen; dafür ist eine EU-Registrierung notwendig.
  • Einige Mehrwertsteuerbestimmungen werden sich aufgrund von EU-Reformen ab Januar 2021 ändern.

 

Über den Autor

Alan Rhode ist Mitbegründer von TaxMen, einem Unternehmen, das Online-Händlern in Europa umfassende Rechts- und Steuerberatungsleistungen und entsprechende Lösungen rund um Mehrwertsteuer, Zoll und Umweltauflagen aus einer Hand und auf Flatrate-Basis anbietet. Er berät ausserdem den Online-Händlerverband Ecommerce Europe zu Fragen der EU-Besteuerung und ist Mitbegründer des Online-Weinversands Libiamo.

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