Das Freihandelsabkommen (FHA) mit Ecuador deckt zahlreiche Sektoren ab. Es verbessert den Marktzugang und die Rechtssicherheit für den Warenhandel (Industrie- und Agrarprodukte), den Dienstleistungshandel, die Investitionen und das öffentliche Beschaffungswesen. Darüber hinaus umfasst es Bestimmungen zum Schutz des geistigen Eigentums, zum Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse, einschliesslich sanitärer und phytosanitärer Massnahmen, zum Wettbewerb, zu den Handelserleichterungen sowie zu Handel und nachhaltiger Entwicklung.
Die EFTA-Staaten profitieren ab dem Inkrafttreten des FHA oder nach Ablauf von Übergangsfristen für sämtliche Industrieprodukte von der Abschaffung der Zölle. Ausserdem gewährt Ecuador Reduktionen oder die Beseitigung von Zöllen für bestimmte, für die Schweiz wichtige landwirtschaftliche Exportprodukte.
Ecuador verfügt über ein erhebliches Wachstumspotenzial, das die Schweizer Wirtschaftsakteure dank diesem Abkommen vermehrt werden nutzen können. 2017 war Ecuador der sechstgrösste Handelspartner der Schweiz in Südamerika.
Das Abkommen mit Ecuador erlaubt den EFTA-Staaten, ihre Wirtschafts- und Handelsbeziehungen mit diesem Partner zu stärken und allfällige Diskriminierungen auf dem ecuadorianischen Markt infolge des am 1. Januar 2017 zwischen Ecuador und der EU in Kraft getretenen FHA zu vermeiden.